Die meisten Schulkinder und Jugendlichen brauchen keine logopädischen Massnahmen, weil sie das Sprechen und die Sprache ohne nennenswerte Schwierigkeiten erwerben und auch das Lesen und Schreiben (schriftliche Sprache) auf der Grundlage der altersgemäss entwickelten mündlichen Sprache erlernen konnten. Es gibt aber auch Kinder, deren Sprachkompetenzen im Kindergarten und in den ersten Schuljahren nicht altersgemäss entwickelt sind. Ihnen fällt es entsprechend schwer die schriftliche Sprache (Lesen und Schreiben) und das Hochdeutsche zu erlernen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der logopädischen Dienste der Schulen im Kanton St. Gallen. Bei Bedarf kann Ihnen auch Ihre Schulgemeinde Auskunft geben.
Adressen der schulischen Dienste im Kanton St. Gallen
Hier einige Direktlinks:
Logopädischer Dienst Linthgebiet
Logopädischer Dienst Mittelrheintal
Logopädische Vereinigung Oberrheintal
Logopädische Vereinigung Sarganserland
Logopädischer Dienst Stadt St.Gallen
Sprachförderzentrum Toggenburg
Ein häufiger Grund für den Besuch der Logopädie im Schulalter ist eine so genannte Schriftspracherwerbsstörung infolge einer Spracherwerbsstörung. Es gibt aber auch noch viele andere Gründe, weshalb Eltern von Kindern und Jugendlichen ihre Schützlinge in der Logopädie anmelden. Dazu gehören beispielsweise Wortfindungsstörungen, Stottern, Auffälligkeiten in der Artikulation, Sprachverständnisstörungen usw.
Logopädinnen und Logopäden kennen die Situation dieser Kinder und deren Bezugspersonen. Sie können mit ihrem Fachwissen durch Beratung und/oder Therapie oft wichtige Hilfestellungen anbieten.
Falls Ihr Kind Schwierigkeiten im sprachlichen Bereich hat, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie die Logopädin oder den Logopäden, welche(r) für Ihre Schulgemeinde zuständig ist.
Lese-Rechtschreib-Störung (Dyslexie)