Kostenübernahme im Frühbereich durch den Kanton
Damit alle Logopädinnen und Logopäden im Kanton St. Gallen die Möglichkeit haben, ihre Logopädiestunden aus dem Frühbereich dem Kanton zu verrechnen, wird hier beschrieben in welchen Fällen der Kanton eine Kostengutsprache erteilt.
Das Bildungsdepartement übernimmt die Kosten für die Logopädie ab Geburt bis zum Eintritt in den Kindergarten. Bei Aufschub der Schulpflicht (Rückstellung) kann die Logopädie im Vorschulalter bei erfolgter Kostengutsprache durch den Kanton über das Schuleintrittsalter hinaus weitergeführt werden. Dem Gesuch um Kostengutsprache ist dann eine Bestätigung der Rückstellung durch die Schulgemeinde beizulegen.
Der Kanton übernimmt die Kosten
wenn ein Kinderarzt die logopädische Therapie verordnet (Arztstempel). In Regionen, in denen kein Kinderarzt praktiziert, dürfen Hausärzte zur Logopädie im Vorschulbereich zuweisen.
für maximal zwei Therapien (zu je einer Lektion) pro Woche. Bei Mehrbedarf muss ein Gesuch ans Bildungsdepartement gerichtet werden.
und begrenzt die Kostengutsprache. Verlängerungsanträge müssen beim Bildungsdepartement mit dem Formular Verlängerungsanträge für Kostengutsprache zusammen mit einem Bericht (Formular 3) eingereicht werden.
Um den Überblick über die Abläufe im Frühbereich zu behalten, hat der BSGL ein Flussdiagramm erstellt.
Die Therapien und Kontrollen müssen mit dem neuen kantonalen Zeiterfassungsformular (ab 01. Januar 2024, Formular 2) beim Bildungsdepartement abgerechnet werden.
Hier kann die Kostengutsprache (ab 11.2021, Formular 1) heruntergeladen werden.
Das ausgefüllte und vom Arzt unterzeichnete Gesuch um Kostengutsprache bzw. deren Verlängerung ist schliesslich an folgende Adresse zu richten:
Kanton St. Gallen
Bildungsdepartement
Amt für Volksschule
Abteilung Sonderpädagogik
Davidstr. 31
9001 St. Gallen
058 229 34 32
Auf der kantonalen Homepage befinden sich weitere Informationen zu Regelungen im Frühbereich. Klicken Sie hier, um dahin zu gelangen.